Eltern- und Schulrecht
Elternrecht trifft auf Schulrecht
„Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates“ – so steht es im Grundgesetz. Doch wo ist der Übergang zwischen Elternrecht und Staatsrecht? Was genau obliegt dem Eltern- und was dem Schulrecht?
Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Das steht im Grundgesetz und gilt nicht nur für den Familienraum, sondern reicht bis in die Schule hinein. Ob es sich um den Übergang auf eine höhere Schule handelt, das Kreuz, das im Klassenraum hängt und die Frage ob Handys erlaubt sind – die Eltern wollen mitreden.
Staatsrecht und Auslese....
Nach der Grundschule trennen sich die Schul- und Lebenswege. Für Bildung gibt es bundeslandspezifische Regelungen. Und genau hier, zeigen einige Bundesländer den Eltern ihre Grenzen bei der freien Bildungswahl ihrer Kinder auf: Das Kultusministerium legt eine Note fest, die den Übertritt auf ein Gymnasium genehmigt. Kann der Schüler den Notendurchschnitt nicht vorweisen, hat er schlechte Karten. Nur durch einen oft umfangreichen Probeunterricht mit zugehöriger Aufnahmeprüfung, kann der Übergang aufs Gymnasium noch geschafft werden.
… oder freie Bildungswahl
In anderen Bundesländern wiederum, gibt die Schule für jedes Kind lediglich eine Empfehlung für die geeignete Schule ab. Letztendlich ist es jedoch die Entscheidung der Eltern, welche Schule ihr Kind nach der vierten Klasse besuchen soll. Entscheiden die Eltern sich gegen die Empfehlung der Schule sind Auswahlgespräche für einen höheren Schulbesuch erforderlich. Grundsätzlich sind sie aber nicht an die Empfehlung der Schule gebunden.