« zur Startseite

Kosten / Finanzierung / Schulgeld

Freiheit der Lehre?

Auch Familien in prekären Lebenssituationen sollen ihren Kindern eine adäquate Bildung garantieren können. Das soll zumindest die sogenannten Lernmittelfreiheiten gewährleisten. Welche Varianten der Lernmittelfreiheit gibt es?

schulratgeber, themen, gesetze und fianzen, Kosten / Finanzierung / Schulgeld

Kinder kosten. Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen dies. Die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind sind seit 1998 um rund 15 Prozent gestiegen. Mittlerweile belaufen sich die Kosten pro Monat auf circa 580 Euro. Kein Pappenstil. Ein nicht geringer Teil dieser Aufwendungen betrifft den Bereich Bildung. Schulbücher, Schreibutensilien und nicht zuletzt technische Geräte wollen finanziert werden.


Lernmittelfreiheit

Die Finanzierung von Schulbüchern ist dabei durch die sogenannte Lehrmittelfreiheit geregelt. Die beinhaltet, dass beispielsweise Lehrbücher kostenlos bereitgestellt werden. Die kostenlose Schulbuch-Ausleihe wurde Ende der 60er- Anfang der 70er-Jahre annähernd bundesweit eingeführt.  Doch seit geraumer Zeit gibt es in der Bundesrepublik eine Trendwende hin zur privaten Finanzierung. Grund: Teilweise leere Kassen der Bundesländer. Konsequenz: Öffentliche Schulbuchausgaben sind reduziert worden.

Das führt dazu, dass Eltern tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Dabei sind die Beträge der jährlichen Leihgebühr für Schulbücher von Bundesland zu Bundesland verschieden. In den Verfassungen und Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist der formale Anspruch auf Lernmittelfreiheit detailliert geregelt. Dabei sind Zuschüsse für Eltern, die sich den Kauf von Schulbüchern nicht leisten können denkbar. Manchmal besteht auch eine generelle Lernmittelfreiheit für alle Schüler einer öffentlichen Schule.

Lernmittelgutschein

Was nun folgt sind Beispiele für unterschiedliche Varianten der Lernmittelfreiheit. In manchen Bundesländern werden Schulbuchzuschüsse oder Lebensmittelgutscheine vergeben. Beispielsweise in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Das sind Pauschalbeträge, die unterschiedlich hoch sein können, je nach Klassen-und Jahrgangsstufe oder Schulart. Ein Recht auf Anspruch solcher Zuwendungen haben Familien deren Einkommen unter bestimmten Höchstgrenzen liegt.


Eigenanteil und Leihgebühr

Die Variante „Eigenanteil“ verpflichtet Schüler, respektive deren Eltern dazu, Lernmittel bis zu einer Höchstgrenze selbst zu finanzieren. Falls der Wert der Materialien diese Höchstgrenze überschreitet, wird bestimmt, welche Kosten von den Eltern in jedem Fall getragen werden müssen und was von der Schule geliehen werden kann. Auch wenn formal Lernmittelfreiheit besteht, wird in einigen Bundesländern Leihgebühren für die Ausleihe von Schulbüchern erhoben. Hierbei handelt es meistens um Pauschalbeträge, die nach Klassenstufe und/oder Schulform gestaffelt sind.

Ähnliche Themen

News und Aktuelles

  • Studieren mit 16 Jahren

    Besonders leistungsstarke und interessierte Bielefelder Schüler haben ab der zehnten Klasse die Möglichkeit jeweils ein Semester lang an der Uni Bielefeld ein Seminar ihrer Wahl zu besuchen.

  • Abschluss nachholen – Zukunft sichern

    Die Wichtigkeit von Bildung und Schulabschlüssen kann nicht oft genug betont werden. Wer beispielsweise seinen Hauptschulabschluss nachholen möchte, kann ein neues Online-Portal nutzen: „ich-will-lernen. de“ bietet interaktive Lernmaterialen mit den Schwerpunkten Englisch, Deutsch und Mathematik.

Weitere News im Archiv »