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Eltern- und Schulrecht Teil 2

Die Schulpflicht: Elternrecht oder Schulrecht?

In Deutschland besteht Schulpflicht. Deshalb sind Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder für neun- bis zehn Jahre in die Schule zu schicken – die Schulpflichtdauer ist, wie die meisten Schulrechte, bundeslandspezifisch. Eltern, die ihr Kind aus religiösen oder anderen Gründen am Schulbesuch hindern möchten, haben vor Gericht schlechte Karten. Der Staat hat einen Erziehungsauftrag und der wird höher bewertet als die Ansicht der Eltern.


Ist Nachsitzen überhaupt rechtens?

In der Schule gilt das Schulrecht. Und das steht in besonderem Falle auch mal über dem Grundgesetz. „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ steht im Grundgesetz geschrieben. Trotzdem ist Nachsitzen Schulrecht. Bestimmte Normen müssen die Lehrer beachten: Keine stumpfsinnigen Aufgaben verteilen und keine Kollektivstrafen. Noch dazu verlangt das Elternrecht, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert werden, wenn ihr Kind nachsitzen muss. Nachsitzen am selben Tag ist daher ein Verstoß gegen das Elternrecht.

Notenvergabe und Klassenfahrt

Auch die Entscheidung ob ein Kind an einer Klassenfahrt teilnimmt obliegt den Eltern. Auch der Schüler kann entscheiden ob er teilnehmen möchte. Die „Heimbleiber“ müssen anstatt der Klassenfahrt den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.

Die Notenvergabe müssen Lehrer ausreichend dokumentieren und rechtfertigen können. Abschreiben bedeutet bundesweit klar: die Note Sechs. Das gilt auch für die wortwörtliche Übernahme aus Online- oder Sachtexten bei schriftlichen Hausarbeiten. Diese Täuschungen müssen dem Schüler allerdings eindeutig nachgewiesen werden können.

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