Berufsbildende Schulen
Beruf, Schule – Schule, Beruf – Berufsschule
Für jeden Schüler ist irgendwann die rein schulische Ausbildung beendet. Wie geht es dann weiter? Ausbildung oder Studium? Wer sich für eine Ausbildung entscheidet, geht meistens weiterhin zur Schule – zur Berufsschule.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für junge Menschen zunächst eine Vollzeitschulpflicht, danach eine Berufsschulpflicht. In den meisten Bundesländern endet die Vollzeit- schulpflicht mit dem Ende des neunten Schuljahres. Dies entspricht dem Hauptschulabschluss. In der Berufsschulpflicht können bis zu neun Schulformen in Frage kommen: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsgründungsjahr (BGJ), Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule, berufliches Gymnasium und Berufskolleg. Da diese Formenvielfalt durchaus verwirren kann, werden an dieser Stelle Berufsschule, Berufsfachschule und Handelsschule näher vorgestellt.
Die Berufsschule
‚Berufsbildende Schule‘ ist der Sammelbegriff für Berufsschulen und Berufsfachschulen. Meistens handelt es sich um handwerkliche oder kaufmännische Berufe, die den Besuch einer Berufsschule beinhalten. Die Berufsschüler sind gleichzeitig Auszubildende in einem Lehrbetrieb – dies wird auch als duale Ausbildung bezeichnet. Während der Ausbildung werden ihnen an der Berufsschule gemäß einem Rahmenlehrplan berufsorientierte Kenntnisse vermittelt.
Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre (Verkürzungen / Verlängerungen sind möglich). Vorausgesetzt wird ein Haupt- oder Realschulabschluss oder das Abitur und entsprechende Qualifikation. Die Berufsschulen unterstehen der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
In der Regel besuchen Auszubildende zweimal pro Woche die Berufsschule. Das sind wöchentlich acht bis zwölf Unterrichtsstunden, je nach Beruf und Ausbildungsjahr. Teilweise finden auch mehrwöchige Unterrichtsblöcke in Abwechslung mit den praktischen Teilen im Lehrbetrieb statt.
Die Abschlussprüfung wird laut Berufsbildungsgesetz bei der zuständigen Stelle abgelegt. Das ist beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), die Rechtsanwaltskammer oder Verwaltungsschulen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis (alternativ / synonym auch Gesellenbrief oder Facharbeiterbrief genannt).